Heike Borchers Immobilien

Der Energieausweis – ein wesentlicher Bestandteil für die erfolgreiche Immobilienvermittlung

Der Energieausweis erleichtert es, dem Käufer oder Mieter, den Energieverbrauch einer Immobilie zu erkennen und informiert den Verbraucher über die energetische Qualität einer Immobilie.

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Was ist ein Energieausweis überhaupt?

Er ermöglicht es, zwischen anderen Objekten vergleichen zu können. Ein Energieausweis ist wie eine Art „Visitenkarte des Energiestandes“ Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses. Er enthält Daten über den Energieverbrauch und stellt ihn anschaulich in einem Ampel-System von grün, nach gelb, nach rot dar. Diese Skala ist aufgeteilt in verschiedene Energieklassen zwischen A+ bis H. Ebenso werden Angaben über das Baujahr des Gebäudes, das Baujahr des Wärmeerzeugers, der Heizungsart sowie der Art der Lüftung, gemacht.

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Wozu braucht man einen Energieausweis?

Nicht jeder Immobilieneigentümer ist verpflichtet einen Energieausweis zu besitzen. Wenn Sie in Ihrer eigenen Immobilie wohnen und diese selbst nutzen, brauchen Sie ihn nicht. Sobald Sie eine Wohnung oder ein Haus verkaufen, vermieten oder neu bauen möchten, besteht die Pflicht sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Sowohl ein Mieter, als auch ein Käufer haben das Recht darauf, die Energiewerte vor der Anmietung, bzw. vor dem Kauf der Immobilie, einzusehen.

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Welcher ist der richtige Energieausweis?

Man unterscheidet zwischen zwei Arten an Energieausweisen, dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis

Er enthält berechnete Daten über eine Immobilie, ohne tatsächliche Verbrauchswerte. Dies ist typisch bei einem Neubau. Für eine korrekte Berechnung werden Fakten, wie die Art der Dachdämmung, die Fensterdichte und Fensterart, die Außenwandisolierung sowie die Heizungsart berücksichtigt. Ebenso verhält sich ein Reihenhaus energetisch anders, als ein freistehendes Haus. Die Daten des Bedarfsausweises sind unabhängig vom individuellen Energieverbrauch und ermöglichen damit einen objektiven Vergleich mit anderen Miet- und Kaufobjekten.

Der Verbrauchsausweis

Er weist die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes aus. Die Werte für die Berechnung beziehen sich aus dem Energieverbrauch für die Heizung und Warmwasseraufbereitung in kWh/Jahr und der Gebäudenutzfläche in Quadratmeter. Bei Gebäuden, die nicht zu Wohnzwecken dienen werden zusätzlich die Werte für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung berücksichtigt. Meist werden die Abrechnungen der letzten drei Jahre für die Ermittlung verwendet. Jedoch muss man beachten, dass der Verbrauch eines jeden Menschen verschieden ist und auch abhängig ist. Der zukünftige Energieverbrauch kann bei einem anderen Verbrauchsverhalten und anderer Personenanzahl von den berechneten Werten abweichen.